Hier finden Sie alle Informationen von der Gründung bis zur heutigen Struktur des Baustelleninspektorats Freiburg.

Die Vorbereitungsphase

Wie die Kantone Genf und Waadt fungierte auch der Kanton Freiburg als Vorläufer gegen die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Staat Freiburg und die Sozialpartner des Bausektors haben hierbei das Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht abgewartet.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Staates sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, hat Ende der neunziger Jahre nach Strukturmöglichkeiten gesucht, nicht nur gegen Schwarzarbeit im Sektor des Bauhauptgewerbes vorzugehen, sondern auch die Anwendung der Tarifverträge auf Baustellen zu kontrollieren und zu überwachen.

Die Tripartite Kommission zur Überwachung der Schwarzarbeit

Nach der strukturellen Einführung des Systems wurde die Arbeitsgruppe im Laufe des Jahres 2000 aufgelöst. Eine Tripartite Kommission, die aus vier Vertretern des Staates, vier Vertretern der Arbeitgeberverbände, vier Vertretern der Arbeitnehmerverbände, einem neutralen Präsidenten und einem Sekretär zusammengesetzt war, wurde geboren. Die Aufgabe dieser Kommission bestand darin, die Bekämpfung der Schwarzarbeit einzuführen, die Entwicklung zu verfolgen und dem Staatsrat Bericht zu erstatten.

Eine Rechtsgrundlage wurde dazu Mitte 2001 verabschiedet. Fast gleichzeitig wurde die Ausbildung des neu eingestellten Inspektors abgeschlossen.

In der Zwischenzeit nahm die Kommission mit anderen Institutionen Kontakt auf, die bereits Überwachungen im Bauhauptgewerbe durchgeführt haben. Insbesondere mit der kantonalen Baukonferenz, die bereits Baustellen kontrollierte bezüglich der korrekten Abfallbewirtschaftung. Auch Paritätische Kommissionen, die Kontrollen der Arbeitsbedingungen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten durchführten, wurden kontaktiert. Für die Realisierung dieser Tätigkeit wurde ein Inspektor eingestellt, der auf Basis der Anzahl Berichte bezahlt wurde. Sehr schnell hat die betroffene Kommission festgestellt, dass verschiedene Kontrollen an verschiedenen Standorten zu erarbeiten wären. Aus diesem Grund hat die Kommission ab 1. Juni 2001 ein weiterer Inspektor zu einem Pensum zu 40% eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt waren alle Kontrollen unter einem Dach vereint. Alle Akteure konnten für die verschiedenen Kontrollen ihre konventionellen Richtlinien und Vereinbarungen durchsetzen.

Zum 1. Januar 2003 wird die Teilzeitstelle zu einer 100% -Stelle aufgestockt. Ab diesem Zeitpunkt werden Schwarzarbeitkontrollen und weitere von zwei Inspektoren durchgeführt. Im November desselben Jahres erliess der Staatsrat eine Gebührenordnung. Ein Teil der laufenden Kosten konnten somit gedeckt werden.

Anfang 2002 veröffentlicht der Bundesrat eine Botschaft zum künftigen Bundesgesetz über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Angesichts ihres Inhalts zögerte die Kommission, ihre Kontrollstruktur weiter zu entwickeln, da diese in näherer Zukunft adaptiert werden müsste. Die Parlamentarier haben zu diesem Zeitpunkt kein Konsens zu dieser Vorlage gefunden. Weitere 3 Jahre waren erforderlich bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes am 1. Januar 2008.

Die Paritätische Kontrollkommission des Bauhauptgewerbes

Mitte 2007, mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kündigte der Staat seinen Rücktritt aus der Tripartiten Kommission an. Ab dem 31. Dezember wurde aus der Tripartiten eine Paritätische Kommission.

Da für die Anwendung des Bundesgesetzes eine kantonale Rechtsgrundlage erforderlich war, legte der Staat mit einer Übergangsverordnung Bestimmungen fest, die durch das künftige Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) übernommen wurde. Ende 2005 folgte dann die Vorlage zur Vernehmlassung. Auf Grund mehrerer Verschiebungen konnte das oben genannte Projekt dem Grossen Rat in vorgesehener Frist nicht unterbreitet werden. Artikel 9 dieser Verordnung sah die Übertragung von Kontrollen im Bausektor an Dritte vor.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die ab 1. Januar 2008 die Paritätische Kontrollkommission des Bauhauptgewerbes (PBK) bilden, erkennen, dass der Status "Kommission" keine geeignete Rechtsform ist. Deshalb schaffen sie einen Verband im Sinne Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Der Freiburgische Kontrollverband

Ab dem 1. Januar 2009 übernimmt dieser Verband, genannt „Freiburgischer Kontrollverband“ (FKV), die Kontrollaufgaben der PBK.

Ein weiterer Meilenstein wurde im Jahr 2013 gesetzt. Der Verband wurde neu organisiert und strukturiert. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der FKV den Freiburgischen Baumeisterverband mit einem Verwaltungsmandat beauftragt die Inspektoren durch den verantwortlichen Sekretär zu führen. Zukünftig sollte ein Inspektoratsverantwortlicher mit einem Pensum von 100% eingestellt werden. Seine verschiedenen Aufgaben beinhalten unter anderem die Verwaltung des Verbandes sowie Baustellenkontrollen.

2017 überprüfte der Freiburgischer Kontrollverband seine Finanzierung und die dazugehörige Struktur. Nach Überlegungen und Diskussionen der Verantwortlichen wurde beschlossen, eine Verbesserungsmassnahme der internen und externen Sicht auf den Verband zu erarbeiten. Diese erforderte interne Änderungen, die keine Auswirkungen auf die ihm anvertrauten Mandate hatten. Die grossen sichtbaren Änderungen werden im Laufe des Jahres 2018 vorgenommen.

Der Verband ändert seinen Namen in Baustelleninspektorat Freiburg und eine neue Website wird aufgeschaltet.